Das wichtigste Gremium – die Angehörigen
Wesentliches Kernstück im Haus „Louise von Marillac“ ist das Angehörigengremium. Während in einem Heim die Heimleitung bestimmt bzw. die Pflegefachkräfte das Leben der Heimbewohner dominieren, ist das selbstbestimmte Leben in einer Wohngemeinschaft ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität.
Angehörige bzw. Betreuer der Senioren sind Mitglied im Angehörigengremium. Sie entscheiden über alle Angelegenheiten des Gemeinschaftslebens (z.B. Anforderungen an den Dienstleister und die Präsenzpersonen, Aufnahme neuer BewohnerInnen).
Die Teilnahme an den Sitzungen des Angehörigengremiums ist Pflicht. Das Ange-hörigengremium soll sich selbst organisieren und festlegen, welche Dinge im Leben der Bewohner der Wohngemeinschaft wie geregelt werden. Dies kann dazu führen, dass aus dem Kreis des Angehörigengremiums Dinge des täglichen Lebens selbst erledigt werden oder als Dienstleistung von Dritten eingekauft werden. Die Selbstbestimmung des Angehörigengremiums stößt dort an ihre Grenzen, wo erhebliche Interessen des Hauses „Louise von Marillac“, des Vereins „Gemeinsam statt Einsam“ oder der Vinzenz von Paul GmbH tangiert werden. Deshalb ist auch von der Geschäftsordnung des Vereins her vorgesehen, dass der 2. Vorsitzende des Vereins Klaus Thoma ständiges – aber nicht stimmberechtigtes – Mitglied des Angehörigengremiums ist.
Die BewohnerInnen sowie deren Angehörige, bzw. Betreuer bestimmen über die Zusammensetzung der Wohngemeinschaft. Bevor ein neues Mitglied einzieht, haben die Bewohner (und deren Angehörige/Betreuer) die Möglichkeit den „neuen“ Mitbewohner kennen zu lernen, denn auch „die Chemie“ in einer Wohngemeinschaft muss stimmen.
Der Verbleib in der Wohngemeinschaft ist bis zum Tod möglich, sofern nicht z.B. medizinische Gründe dagegen sprechen.