Mit der Gründung des Vereins wurde die Voraussetzung dafür geschaffen werden, neue Wohnformen – unabhängig von der vorherigen Festlegung auf einen dort engagierten Dienstleister – für ältere Menschen zu etablieren. Hierbei ist der Status des Vereins als neutrale und nicht von wirtschaftlichen Interessen geleitete Instanz von zentraler Bedeutung für die Anerkennung von allen Seiten. Durch seine Rolle als Vermittler und Organisator aber auch als Anwalt der dort betreuten Menschen soll er Garant für den Erfolg der Wohngemeinschaft sein. Für die in der Wohngemeinschaft lebenden Menschen soll der Verein – neben dem Angehörigengremium – ein besonderes Augenmerk auf die (Lebens-) Qualität und somit auch den Verbraucherschutz legen.
Der Verein übernimmt folgende Aufgaben:
- Die Organisation, die zur Gründung und Erhaltung der Wohngemeinschaft erforderlich ist (z.B. einmalige Einrichtung der Gemeinschaftsräume, Organisation von Reparaturen).
- Die Rolle als Hauptmieter und Verwalter geeigneten Wohnraumes für Wohngemeinschaften. Der Verein vergibt seinerseits Untermietverträge an Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bzw. an deren Betreuer/Angehörige, die den tatsächlich privat genutzten Raum und die anteilige Gemeinschaftsfläche umfassen.
- Die Rolle als Vermittler zwischen den BewohnerInnen, ihren Angehörigen/Betreuern und dem Pflegedienst (Betreuungsvertrag).
- Die Rolle als Garant für die Umsetzung des inhaltlichen Betreuungskonzeptes und somit auch die Rolle einer Kontrollinstanz. Die Vorstandschaft des Vereins besucht regelmäßig die BewohnerInnen, um sich persönlich von deren Wohlergehen zu überzeugen.
- Moderation des Angehörigengremiums
- Vermittlung im Ausschlussverfahren
- Ansprechpartner für die Anmeldung von Interessenten
- Koordinierung der Einzüge von neuen Bewohnern
Der Verein Gemeinsam statt Einsam e.V. hat kein Stimmrecht im Angehörigengremium. Seine Mitwirkung im Angehörigengremium hat koordinierende, vermittelnde und beratende Funktion.
Der Verein sollte von Anfang an nur die zuvor genannten Aufgaben übernehmen. Nicht angedacht war die Funktion als Förderverein. Der Verein hat die Aufgabe, für die Betriebsträgerschaft zu sorgen. Für die Aktivitäten des Vereins wurden also nicht Sponsoren gesucht, sondern Menschen, die Aufgaben übernehmen, bestimmte Kompetenzen mitbringen und das Ziel unterstützen, an Demenz erkrankte Menschen ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Mitglieder übernehmen mit ihrem Eintritt zum Verein von vornherein eine konkrete Aufgabe, eine so genannte passive Mitgliedschaft gibt es nicht.
Der Verein wurde am 27.07.2005 gegründet.
Gründungsmitglieder waren Frau Bettina Balling, Frau Beate Büttner, Frau Bernhardine Dungs, Herr Edwin Lang, Frau Carolin Mugler, Frau Heidi Reising, Herr Walter Reising, Herr Klaus Thoma, Sr. Martina Weißenberger und Sr. Isabel Westphalen. Anwesend waren darüber hinaus Herr Konrad Frieß und Herr Klaus Jakob.
Frau Martina Dillinger ist 1. Vorsitzende, Dr. Wolfgang Kock ist 2. Vorsitzender. Kassiererin ist Martina Slawik, Beirat für Wohnungswirtschaft ist Thomas Kneisel, Beirat für Pflege und Begleitung ist Waltraud Roth, Beirat Medizin ist Dr. Marc-Alexander von Mach, Kassenprüfer sind Robert Syndikus und Walter Reising.
Die Aufgaben und Kompetenzen sind in einer Satzung und in einer Geschäftsordnung geregelt. Im Gegensatz zur Satzung wird die Geschäftsordnung entsprechend der Erfahrungen der Startphase den Erkenntnissen und Bedürfnissen von der Mitgliederversammlung von Zeit zu Zeit angepasst.
Der Verein „Gemeinsam statt einsam“ ist beim Registergericht eingetragen und vom Finanzamt Aschaffenburg als gemeinnützig anerkannt worden.